Gesetzliche Vorschriften für Betriebe
Für jedes Unternehmen, ob Produktionsunternehmen oder Bürobetrieb, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, besteht eine Feuerlöscher-Pflicht! Auch Freiberufler die Aushilfskräfte beschäftigen unterliegen dieser Pflicht. Dabei haben Sie in Deutschland die Arbeitsstättenverordnung mit der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 13/1,2 sowie das Berufsgenossenschaftliche Regelwerk BGR 133 zu beachten.
Die Feuerlöscher in Ihrem Betrieb müssen spätestens alle zwei Jahre einer sachkundigen Prüfung nach BetrSichV unterzogen werden! Alternativ können Sie die Feuerlöscher auch durch Neugeräte ersetzen, da hier ist die nächste Prüfung wieder in zwei Jahren fällig ist. Der Instandsetzungsnachweis auf dem Gerät gibt Ihnen hierzu Auskunft - rechnen Sie sich aus welche Variante für Sie die lohnendere ist.